Die Rauchfangkehrerdienstleistungen für unsere KundInnen dienen dem Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit und haben zur Gefahrenabwehr und -vermeidung im öffentlichen Interesse folglich einen hohen Qualitätsanspruch zu erfüllen.
Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer ist verpflichtet Sie zu informieren, zu welchen Tätigkeiten er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird sowie welche Tätigkeiten ihm vorbehalten sind.